Die Thematik wird durch Vorträge der Lehrveranstaltungsleiterinnen sowie durch Gastvorträge aufbereitet. Die Studierenden sind dazu angehalten, sich aktiv einzubringen, sich an Diskussionen zu beteiligen und Fragen zu stellen. Zu jedem Thema wird Literatur angeführt, die der Vertiefung der Thematik dient.

Der Kurs orientiert sich inhaltlich an den von Beachamp and Childress (1983) formulierten vier biomedizinethischen Prinzipien: Autonomie - Wohltuen - Nicht-Schaden -  Gerechtigkeit. Anhand dieser soll an den vier geplanten Blocktagen die darin enthaltenen medizinrechtlichen/sozialwissenschaftlichen Fragestellungen und Themen aus verschiedenen interdisziplinären Perspektiven beleuchtet werden. Mit den Studierenden und durch Gastvortragende soll so das Spannungsfeld zwischen Recht, Gerechtigkeit und der alltäglichen medizinischen Praxis in der Gesundheitsversorgung kritisch diskutiert werden.

Semester (Kursübersicht): 2025S